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11. Dezember 08

Weihnachtsgenüsse trotz Allergien?

Während der Adventszeit erfüllt der herrliche Duft von frisch gebackenen Plätzchen, Stollen oder auch frischen Bratäpfeln den Raum. Doch nicht jedem versüßen solche Leckereien den dunklen Winter. Für Allergiker kann ein Biss in ein Haselnussplätzchen bereits ein Kribbeln im Mund, ein Anschwellen des Halses oder sogar Atemnot und Kreislaufkollaps bedeuten. Welche Möglichkeiten bietet die seit Ende 2005 verpflichtende Kennzeichnung von Allergenen auf Lebensmitteletiketten? Steht Allergikern einer beschwerdefreien, genüsslichen Weihnachtszeit nun nichts mehr im Wege?

Etwa acht Prozent der Kinder und vier Prozent der Erwachsenen reagieren in Deutschland allergisch auf Lebensmittel. Zu den Hauptverursachern in der kalten Jahreszeit zählen Nüsse, Erdnüsse, Äpfel und die klassischen Weihnachtsgewürze wie Anis, Zimt und Kardamom. Aber auch Allergien gegen (Weizen-)Mehl, Kuhmilch und Eier - den Grundzutaten für das meiste Weihnachtsgebäck - erschweren Betroffenen die Weihnachtszeit. Nicht zu vergessen sind hierbei auch mögliche Kreuzallergien. So können Pollenallergiker, die an einem "Birkenpollen-Nuss-Kernobst-Syndrom" erkrankt sind, ebenfalls allergisch auf Weihnachtsgebäck reagieren. Bei einer Gräser- bzw. Getreidepollenallergie kann zudem eine Kreuzreaktion mit Weizenmehl oder Erdnüssen auftreten. Beifußallergiker sollten zudem bei den Gewürzen Zimt, Anis und Kardamom aufpassen.

Die Gefahren lauern vor allem in gekauftem Gebäck. Denn hier ist für den Allergiker nicht immer ersichtlich, ob allergieauslösende Bestandteile enthalten sind. Eine Erleichterung scheint hier zunächst die relativ neue Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung zu bringen: Seit dem 25.11.2005 müssen 12 Lebensmittelgruppen, die zu den wichtigsten allergieauslösenden Zutaten gehören (Allergene), auf verpackten Lebensmitteln angegeben werden. Auch wenn diese Kennzeichnungspflicht ein wichtiger Schritt für Allergiker ist, hat diese Regelung ihre Grenzen. Denn es gibt bislang noch keine einheitliche Lösung für ungewollte Verunreinigungen bei der Lebensmittelproduktion. Hier gilt die Allergenkennzeichnung nicht. Keine Entwarnung gibt es darüber hinaus für Gewürzallergiker. Die Zutaten von Gewürzmischungen müssen nur dann einzeln aufgelistet werden, wenn mehr als 2 Prozent davon im Lebensmittel enthalten sind. Allergiker, die auf Nummer sicher gehen wollen, greifen daher am besten selbst zu Backschürze und Teigroller und genießen ihre eigenen Weihnachtsplätzchen auf diese Weise gleich doppelt.

Weitere Informationen zu diesem Thema und wie Sie durch Selberbacken problematische Zutaten leicht ersetzen können, finden Sie unter: http://www.phytodoc.de/news/

Quelle: www.lifepr.de

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