Studien liefern ähnliche Ergebnisse wie bei
getrennter Gabe der Einzelkomponenten / Abschlussbericht zu
Ergänzungsauftrag liegt vor
Nicht alle Patienten mit Asthma bronchiale sind mit Kortikosteroiden
(ICS) ausreichend behandelt. Für sie kommt eine Kombinationstherapie
mit lang wirksamen Beta-2-Rezeptoragonisten (LABA) in Betracht. Die
beiden Substanzgruppen können getrennt, mit zwei Inhalatoren
eingenommen werden. Seit einigen Jahren gibt es aber auch
Kombinationspräparate, bei denen ein Gerät beide Wirkstoffe in einem
festen Mischungsverhältnis abgibt. Von diesen Fixkombinationen
profitieren Patienten aber nicht stärker als von den Einzelgaben der
gleichen Wirkstoffe, wie das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) jetzt festgestellt hat.
Der am 4. November 2008 publizierte Abschlussbericht bestätigt die
Ergebnisse einer bereits 2007 vorgelegten Nutzenbewertung. Das Institut
hat diese erweitert und aktualisiert, weil inzwischen eine neue
Wirkstoffkombination auf den Markt gekommen war und eine ältere
Kombination eine erweiterte Zulassung erhalten hatte.
Foster, Inuvair und SMART-Schema in Bewertung einbezogen
Den Nutzen für den Patienten macht das IQWiG unter anderem daran fest,
ob sich die Schwere der Asthmasymptome und die Anzahl akuter
Verschlechterungen der Erkrankung (Exazerbationen) verringern, ob
Patienten seltener ins Krankenhaus oder zum Arzt müssen und ob eine der
Therapie-Varianten weniger unerwünschte Nebenwirkungen hat. Zu den
Zielgrößen gehören auch gesundheitsbezogene Lebensqualität, körperliche
Belastbarkeit sowie Einschränkungen bei Aktivitäten des täglichen
Lebens.
Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragte und im April
2007 abgeschlossene IQWiG-Bericht hatte lediglich die beiden
Fixkombinationen aus Budesonid und Formoterol (Handelsname: Symbicort)
und aus Fluticason und Salmeterol (Handelsnamen: Viani und Atmadisc)
mit der jeweils getrennten Inhalation der gleichen Wirkstoffe sowie die
Fixkombinationen untereinander verglichen. Im Ergänzungsauftrag kam
auch die später zugelassene Kombination aus Beclometasondipropionat und
Formoterol (Handelsnamen: Foster, Inuvair) auf den Prüfstand.
Erstmals bewertet wurde auch der Einsatz von Budesonid und Formoterol
(Symbicort) in der Erhaltungs- und Bedarfstherapie
(Herstellerbezeichnung SMART). Als das IQWiG im Juli 2005 mit der
ersten Bewertung begonnen hatte, war diese Kombination lediglich für
die Erhaltungstherapie zugelassen. Auch bei dem Ergänzungsauftrag des
G-BA verglichen die Wissenschaftler nicht nur fixe und freie
Kombinationen der Wirkstoffe, sondern wogen auch den Nutzen der
verschiedenen Fixkombinationen gegeneinander ab.
Fixkombinationen sind Gabe von Einzelkomponenten nicht überlegen
Insgesamt konnten die Wissenschaftler 16 Studien in die Bewertung
einbeziehen. Sie kommen zu der Schlussfolgerung, dass ein Zusatznutzen
einer der beiden Darreichungsformen nicht nachweisbar ist. Werden die
gleichen Inhalationssysteme verwendet, liefern die verfügbaren Studien
für die fixe und für die freie Kombination von Budesonid/Formoterol und
Fluticason/Salmeterol in der Gesamtschau vielmehr ähnliche Ergebnisse.
Für die neue Kombination Beclometasondipropionat/Formoterol fehlen
bislang entsprechende Studien. Dies gilt für Jugendliche und Erwachsene
ebenso wie für Kinder.
Auch was den Vergleich der Fixkombinationen untereinander betrifft,
gibt es bei Jugendlichen und Erwachsenen bislang weder Hinweise noch
Belege dafür, dass Patientinnen und Patienten von einem Produkt mehr
profitieren könnten als von einem anderen.
Eine Ausnahme gilt hier lediglich für Budesonid/Formoterol in der
Erhaltungs- und Bedarfstherapie (SMART, Hersteller: Astra Zeneca), d.h.
in der Anwendung, für die der Hersteller eine erweiterte Zulassung
erhalten hatte. Hier gibt es Hinweise, dass bei Erwachsenen seltener
schwere akute Verschlechterungen (Exazerbationen) auftreten als unter
Salmeterol/Fluticason (Hersteller: GlaxoSmithKline). Das Institut
stellt diesen Befund jedoch unter einen Vorbehalt, da unklar ist, ob
für die Nutzenbewertung alle bislang durchgeführten Studien zur
Verfügung standen. Denn zusätzliche, bislang nicht verfügbare Daten,
könnten auch das Ergebnis der Bewertung infrage stellen.
Schwere Exazerbationen sind die einzige Zielgröße, bei der sich ein
Vorteil für Budesonid/Formoterol (SMART) andeutete. Bei allen anderen
Endpunkten, etwa der Asthmasymptomatik, der Lebensqualität oder
unerwünschten Ereignissen, zeigen auch die bereits veröffentlichten
Daten keine Unterschiede zur Fixkombination Fluticason/Salmeterol.
Bei Kindern gibt es keine Vergleiche zwischen den verschiedenen Fixkombinationen.
Nicht alle Herstellerfirmen kooperationsbereit
Um in die Nutzenbewertung möglichst alle vorhandenen Studienergebnisse
einbeziehen zu können, recherchierte das IQWiG nicht nur in
Literatur-Datenbanken, sondern auch in öffentlichen und firmeneigenen
Studienregistern und bat Hersteller um Informationen zu klinischen
Vergleichen, deren Ergebnisse nicht oder nur teilweise öffentlich
zugänglich sind. Sowohl die Firma GlaxoSmithKline
(Salmeterol/Fluticason) als auch die Firma Asche Chiesi
(Beclometasondipropionat/Formoterol) schlossen mit dem IQWiG zu Beginn
der Bewertung eine Vereinbarung ab, in der sie sich bereit erklärten,
alle Studien, die sie mit ihren Präparaten durchgeführt haben,
offenzulegen und bislang unveröffentlichte Daten zur Verfügung zu
stellen. Damit verbunden war auch die Erlaubnis, diese im Vorbericht zu
dokumentieren. Alle Angaben, die das IQWiG daraufhin erbat, wurden von
den beiden Firmen auch geliefert.
Dagegen lehnte es die Firma Astra Zeneca ab, eine Vereinbarung zur
Übermittlung und Veröffentlichung von Herstellerdaten zu unterzeichnen.
Beim Ergänzungsauftrag war das ebenso der Fall wie bei der ersten
Bewertung. Da der Hersteller auch keine Liste aller bislang
durchgeführten Studien zur Verfügung stellte, ist unklar, ob alle
relevanten Studienergebnisse in die Bewertung einfließen konnten. Es
ist deshalb nicht auszuschließen, dass die Datenbasis des Berichts
unvollständig ist. Im Zuge der Berichtserstellung stellte sich auch
heraus, dass das Unternehmen bereits bei einer Anfrage anlässlich der
ersten Nutzenbewertung falsche Angaben gemacht hatte: Astra Zeneca
hatte verschwiegen, dass zum damaligen Zeitpunkt zwei weitere Studien
bereits abgeschlossen und ausgewertet waren.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte das IQWiG
Anfang Juni 2008 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Unklare
Aspekte aus den Stellungnahmen, die zum Vorbericht beim IQWiG
eingingen, wurden bereits Ende Juli 2008 mit den Autoren in einer
mündlichen Erörterung diskutiert. Anschließend wurde der Vorbericht
überarbeitet und als Abschlussbericht im September 2008 an den
Auftraggeber versandt. Ein Wortprotokoll der Erörterung sowie die
schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument
zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert.
Quelle: idw online